Unser Praxisteam besteht aus mehreren Podologen/innen mit langjähriger Berufserfahrung.
Die Podologen/innen sind auch gleichzeitig Heilpraktiker/in für Podologie.
Die Praxis ist modern eingerichtet und auch für behinderte Menschen gut erreichbar. Kostenlose Parkplätze stehen in ausreichender Zahl zur Verfügung.
Das Behandlungsspektrum umfasst neben der Betreuung von Risikopatienten, speziell Diabetiker mit und ohne Diabetischem Fußsyndrom, Neuropathie und Angiopathie in den Extremitäten auch andere Patienten mit Fußproblemen wie z.B. eingewachsene Nägel..
Unter gewissen Vorraussetzungen können die Leistungen ganz oder teilweise mit ihrer Krankenkasse abgerechnet werden, wir beraten Sie gern.
Unsere Praxis ist spezialisiert auf Nagelkorrekturspangentherapie, Orhosen/Orthesen und biomechanischen Ganganalysen mit Beratung zu orthopädieschuhtechnischen Hilfsmitteln.
Durch mehrere Weiterbildungen jährlich, ist unser Praxisteam immer auf dem aktuellen Stand, um unsere Patienten optimal zu betreuen. Wir arbeiten immer nach den aktuell gültigen Hygienestandarts in Thüringen.
Alle Mitarbeiter sind Mitglieder im “Verband-Deutscher-Podologen.de”
Podologie ist die Ausübung der nichtärztlichen Heilkunde am Fuß. Die Bezeichnung leitet sich vom griechischen podos ("Fuß“) und logos ("Lehre“) ab. Die Maßnahmen von Podologen sind vielfältig und ergeben sich aus den Gebieten der Inneren Medizin (Diabetologie), Dermatologie, Chirurgie und Orthopädie. Sie umfassen präventive und kurative therapeutische Maßnahmen rund um den Fuß. Podologen sind aufgrund des Podologengesetzes (PodG) als medizinischer Fachberuf und nichtärztlicher Heilberuf definiert. Die meisten Podologen sind mit Kassenzulassung tätig, da Diabetiker mit Folgeschäden am Fuß im Sinne eines Diabetischen Fußsyndroms (DFS) – als bislang einzige Gruppe – von den Krankenkassen (gesetzlich wie privat) eine Heilmittelverordnung zur podologischen Komplexbehandlung vom Arzt erhalten können.
Podologen arbeiten als selbständige Leistungserbringer in eigenen Podologiepraxen mit oder ohne Kassenzulassung, oder als Angestellte. Sie können auch in Krankenhäusern oder speziellen Fußambulanzen mit anderen Berufsgruppen wie zum Beispiel Ärzten,
zusammenarbeiten.
„Podologen“ sind für medizinisch indizierte Behandlungen am Fuß qualifiziert.
Die Berufsbezeichnungen sind durch das Podologengesetz geschützt.
Den Titel darf nur führen, wer eine zweijährige Ausbildung mit anschließender staatlicher Prüfung absolviert hat. Der Podologe zählt zu den Medizinal-Fachberufen.
Er unterstützt den Dermatologen und Orthopäden bei seiner Tätigkeit und arbeitet eng mit angrenzenden Berufen zusammen.
Der Podologe führt selbständig fußpflegerische Behandlungsmaßnahmen durch und erkennt eigenständig pathologische Veränderungen am Fuß, die ärztliche Behandlung erfordern.
Er gilt gleichzeitig als Mittler zwischen Patient, Arzt, Orthopädieschuhmacher oder auch Krankengymnast. Neben den rein vorbeugenden und pflegerischen Maßnahmen verantwortet der Podologe eine Reihe von speziellen Behandlungspraktiken und Methoden.
Der Podologe darf gemäß Podologengesetz auf ärztliche Anordnung über die Fußpflege hinaus selbstständig Risikopatienten behandeln, z.B. Diabetiker, Rheumatiker, Bluter, Patienten mit arterieller oder venöser Durchblutungsstörung der Beine, sowie Orthonyxiebehandlungen am kranken Fuß durchführen, Nagelmykosen behandeln, pathologisch verdickte Nägel abtragen und tiefe Hühneraugen und Warzen entfernen.
Darüber hinaus fertigt er Orthosen/Orthesen an und ist qualifiziert für Nagelprothetik.
Patienten mit einem „diabetischen Fußsyndrom“ können außerdem mit einer vom Arzt ausgestellten Verordnung podologische Leistungen erhalten.
Heilpraktikergesetz: § 1
(1) Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis.
(2) Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.
Vorraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis ist immer eine erfolgreich bestandene Ausbildung zum Podologen. Das bedeutet Ausübung der Heilkunde beschränkt auf das Gebiet der Podologie (s.o.), die Erstellung von Diagnosen, Durchführung von Heil- oder Linderungsmaßnahmen im Falle von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen
Montag und Dienstag
9.00 Uhr - 18.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag
9.00 Uhr - 16.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung